Ist die Telefonnummer im Impressum Pflicht?

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Stand: Oktober 2026, zuletzt aktualisiert am 21.10.2026
Im Impressum ist die Telefonnummer grundsätzlich keine Pflicht. Für Dienstleister gilt aber eine eigene Regel, die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV): sie müssen eine Telefonnummer leicht zugänglich machen, zum Beispiel im Impressum oder auf der Kontaktseite. Das betrifft etwa Handwerksbetriebe, Agenturen, Beraterinnen und Kanzleien, Arztpraxen sind ausgenommen. Das Impressum selbst verlangt eine E-Mail-Adresse und einen zweiten schnellen Kontaktweg (§ 5 DDG).
Wer Verträge mit Verbrauchern aus der Ferne schließt, nennt die Nummer seit dem 28. Mai 2022 vor dem Vertragsschluss (Art. 246a EGBGB). Bei starbuero.de nehmen wir Anrufe im Namen von Unternehmen an, auch über solche Nummern.
Das Wichtigste in Kürze
Ist die Telefonnummer im Impressum Pflicht?
Das Impressum regelt in Deutschland § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Verlangt werden „Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation“ ermöglichen, „einschließlich der Adresse für die elektronische Post“ (§ 5 DDG). Eine Telefonnummer steht dort nicht. Bis zum 13. Mai 2024 stand dieselbe Regel in § 5 des Telemediengesetzes.
Was „unmittelbare Kommunikation“ heißt, hat der Europäische Gerichtshof 2008 entschieden. Neben der E-Mail-Adresse braucht es einen zweiten Weg, der eine schnelle und effiziente Kommunikation ermöglicht. Dieser Weg muss „nicht zwingend eine Telefonnummer umfassen“ (EuGH C-298/07). Ein Kontaktformular kann reichen.
Im entschiedenen Fall beantwortete das Unternehmen Anfragen darüber innerhalb von 30 bis 60 Minuten, eine feste Frist hat das Gericht aber nicht gesetzt. Eine Ausnahme nennt es ausdrücklich: Bittet ein Nutzer, der gerade keinen Internetzugang hat, um einen anderen Weg, muss das Unternehmen ihm einen nicht elektronischen Kontakt anbieten.
Die IHK München liest § 5 DDG strenger. In ihrem Merkblatt heißt es zu den Kontaktangaben: „Das heißt: E-Mail Adresse und Telefonnummer“ (IHK München, Stand Mai 2024). Maßgeblich bleibt das Urteil des EuGH.
Müssen Dienstleister eine Telefonnummer angeben?
Neben dem Impressum gibt es eine zweite Vorschrift, die oft übersehen wird: die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV). Danach muss jeder Dienstleister Angaben machen, die es Kunden ermöglichen, „schnell und unmittelbar mit ihm in Kontakt zu treten, insbesondere eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse oder Faxnummer“ (§ 2 DL-InfoV).
Die Verordnung gilt für Dienstleister mit Niederlassung in Deutschland, auch für Freiberufler. Dazu zählen zum Beispiel Handwerksbetriebe, Agenturen, Beraterinnen, Steuerkanzleien und Rechtsanwälte. Ausgenommen sind unter anderem Gesundheitsdienstleistungen, Finanzdienstleistungen, Notare und Gerichtsvollzieher, private Sicherheitsdienste und soziale Dienstleistungen (IHK Chemnitz, Stand Juli 2026).
Ins Impressum muss die Nummer nach der DL-InfoV nicht. Sie muss vor Abschluss eines schriftlichen Vertrags bereitstehen, ohne schriftlichen Vertrag vor Erbringung der Leistung. Die Verordnung nennt dafür vier gleichwertige Wege:
- direkt mitteilen
- am Ort der Leistung aushängen
- in Informationsunterlagen aufnehmen
- „elektronisch leicht zugänglich“ machen, zum Beispiel auf der Website
Wer die Angaben nicht oder unvollständig bereithält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro (§ 6 DL-InfoV in Verbindung mit § 146 Gewerbeordnung). Daneben können Wettbewerber abmahnen.
Müssen Online-Shops eine Telefonnummer angeben?
Ja, wenn sie an Verbraucher verkaufen. Vor dem Vertragsschluss müssen sie ihre Telefonnummer und ihre E-Mail-Adresse angeben (Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EGBGB). Das gilt für:
- Verträge im Fernabsatz, also online, per E-Mail, Brief oder Telefon
- Verträge außerhalb von Geschäftsräumen, etwa beim Kunden zu Hause
Die Telefonpflicht für Online-Shops betrifft die Informationen vor dem Kauf, nicht das Impressum. Viele Shops nennen die Nummer trotzdem an beiden Stellen, weil sie ohnehin dieselbe ist. Auch die Muster-Widerrufsbelehrung fragt seit 2022 nach der Telefonnummer. Schon nach der alten Rechtslage hatte der Bundesgerichtshof 2021 entschieden, dass eine Nummer, die der Händler im Impressum angibt, auch in die Widerrufsbelehrung gehört (BGH I ZR 17/18).
Wer nur an Unternehmen verkauft, fällt nicht unter Art. 246a EGBGB. Für diese Shops bleibt es bei § 5 DDG.
Gilt das EuGH-Urteil von 2019 noch?
2019 hat der EuGH entschieden, dass Händler eine Telefonnummer nur angeben müssen, wenn sie bereits eine für den Kontakt mit Verbrauchern haben (C-649/17). Grundlage war das Wort „gegebenenfalls“ in der damaligen EU-Richtlinie. Mit der Omnibus-Richtlinie ist es weggefallen, in Deutschland gilt die neue Fassung seit dem 28. Mai 2022.
Eine Begründung nennt die Richtlinie nicht, ein Urteil zur neuen Fassung ist uns nicht bekannt. Manche Juristen halten die Linie von 2019 deshalb weiter für maßgeblich. Eindeutig ist: Wer eine Nummer für den Kontakt mit Kunden nutzt, muss sie angeben.
Darf die Telefonnummer im Impressum eine Handynummer sein?
Ja. Keine der Vorschriften schreibt eine bestimmte Art von Rufnummer vor, auch eine Festnetznummer ist nicht nötig (IT-Recht Kanzlei, Stand Januar 2026). Viele Selbstständige wollen ihre private Nummer trotzdem nicht veröffentlichen. Für sie gibt es drei einfache Wege zu einer eigenen Geschäftsnummer:
- eine zweite SIM-Karte oder eSIM im Handy
- eine virtuelle Rufnummer bei einem Internet-Telefonie-Anbieter
- eine Geschäftsnummer, die auf das Handy oder an einen Telefonservice für Selbstständige weitergeleitet wird
Bei Servicenummern mit Zusatzkosten ist Vorsicht nötig. Nach dem Merkblatt der IHK München muss bei einer Mehrwertdienstenummer deutlich auf den Tarif hingewiesen werden. Zusätzlich sollte es eine Nummer zum Basistarif geben (IHK München).
Muss die Telefonnummer im Impressum erreichbar sein?
Ein Gesetz, das eine bestimmte Erreichbarkeit vorschreibt, gibt es nicht. Der Zweck der Angabe ist aber eine unmittelbare Kommunikation. Die IT-Recht Kanzlei rät deshalb, die Nummer zu den Geschäftszeiten tatsächlich zu bedienen und sie nicht nur formal anzugeben (IT-Recht Kanzlei). Eine Nummer, die dauerhaft auf einer Mailbox landet, ist deshalb riskant.
Wer nicht ständig selbst abnehmen kann, etwa weil er beim Kunden, auf der Baustelle oder im Termin ist, hat zwei Möglichkeiten: Kolleginnen und Kollegen übernehmen, sofern es sie gibt. Oder ein externer Telefonservice nimmt die Anrufe im Namen des Unternehmens an und schickt zu jedem Anruf eine Gesprächsnotiz.
Ist die Telefonnummer im Impressum in Österreich und der Schweiz Pflicht?
In Österreich verlangt § 5 des E-Commerce-Gesetzes Angaben, über die Nutzer „rasch und unmittelbar“ Kontakt aufnehmen können, einschließlich E-Mail (RIS § 5 ECG). Die Wirtschaftskammer nennt dafür mindestens zwei Kontaktwege, zum Beispiel E-Mail plus Telefon oder Kontaktformular. Für Webshops, die an Verbraucher verkaufen, sind Telefonnummer und E-Mail nach § 4 des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes Pflicht (WKO, Stand August 2025).
In der Schweiz verlangt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb von Anbietern im Online-Handel Angaben zur Identität und eine Kontaktadresse einschließlich E-Mail, aber keine Telefonnummer (Art. 3 UWG). Eine Schweizer Telefonnummer verlangen erst die Prüfkriterien des Gütesiegels Swiss Online Garantie (Handelsverband.swiss), nicht das Gesetz.
So nimmt starbuero.de Anrufe über Ihre Nummer an
starbuero.de ist ein Telefonservice, bei dem geschulte Telefonistinnen und Telefonisten seit 2013 Anrufe im Namen Ihres Unternehmens annehmen. Sie leiten Ihre Nummer weiter, wir melden uns mit Ihrem Firmennamen und Sie bekommen zu jedem angenommenen Anruf eine Gesprächsnotiz per E-Mail, SMS oder App.
Wenn Ihre Geschäftszeiten montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr liegen, passt der Tarif Flex: ohne Grundgebühr, mit 0,89 € je Minute und 0,89 € je Anrufannahme, außerhalb dieser Zeiten läuft eine Mailbox (Stand Oktober 2026). Wer auch abends oder am Wochenende erreichbar sein will, wählt einen Tarif mit Annahme rund um die Uhr.
Für Online-Shops mit Bestell- und Retourenfragen gibt es den Telefonservice für E-Commerce. Jeden Tarif können Sie 48 Stunden kostenlos testen.



