Anrufannahme in Ihrem Praxisnamen. Persönlich und individuell.
Verschwiegenheitspflicht – oberste Priorität
Die Verschwiegenheitspflicht ist für uns nicht nur selbstverständlich, sondern nach § 203 StGB auch bindend. Unsere Telefonistinnen und Telefonisten sind zur absoluten Diskretion verpflichtet. Darauf können Sie vertrauen.